Bei der Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften bestehen zwei Alternativen der Verbuchung von Gewinnanteilen der Mitunternehmer. Die erste Alternative besteht darin, den Ergebnisanteil zu Lasten des Jahresergebnisses auf das Gesellschafterdarlehenskonto, das heißt direkt in das Fremdkapital, zu buchen. Bei der zweiten Alternative wird der Ergebnisanteil erst dem Kapitalkonto gutgeschrieben und anschließend als Entnahme auf das Gesellschafterdarlehenskonto umgebucht.
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