Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
anliegend erhalten Sie die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.02.2021 zur Kenntnis.
Es wurde u.a. vereinbart, den geltenden steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Einen Kinderbonus pro Kind von 150 Euro zu gewähren, der mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar, mit dem Kindergeld verrechnet wird und nicht auf die Grundsicherung anzurechnen ist.
Daneben soll der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verlängert werden. Auch die Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
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