Beigefügt erhalten Sie einen „Ergänzenden Leitfaden Verbundunternehmen". Dieser soll auch in Kürze auf der Homepage des BMWK veröffentlicht werden.
Das BMWK hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Der Leitfaden enthält eine zwischen dem BMWK, den Landesministerien und den Bewilligungsstellen abgestimmte finale Zusammenfassung und eine übersichtliche Darstellung der über die Jahre entwickelten Praxis. Neue Vorgaben für den Umgang mit Verbundunternehmen werden in dem Leitfaden ausdrücklich nicht gemacht.
Gerade auch in Fällen, in denen Auffassungsunterschiede zwischen Antragsteller und Bewilligungsstelle bestehen, kann der Leitfaden Orientierung geben.“
Falls es weitere Informationen gibt, werden wir Sie entsprechend in Kenntnis setzen.
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