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Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer (beSt) für weitere Beratungsstellen ab Juli 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab Juli 2023 für jede im Berufsregister eingetragene weitere Beratungsstelle einer Kanzlei/Berufsausübungsgesellschaft die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) besteht. Das beSt wird, auf Antrag bei der zuständigen regionalen Steuerberaterkammer, durch die Bundessteuerberaterkammer eingerichtet (§ 86d Abs. 7, § 86e Abs. 5 StBerG).

Ab sofort können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften die weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen beantragen. Bitte verwenden Sie dazu das beigefügte Antragsformular.

Die betriebsbereite Bereitstellung der beantragten Postfächer wird dann ab dem 1. Juli 2023 durch die Bundessteuerberaterkammer erfolgen.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

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