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Eingabe zur Verlängerung der Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Seit Mitte Dezember gilt, dass die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019 quasi bis zum 28. Februar 2021 verlängert ist, denn bis zum 1. März 2021 werden keine Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Die Bundessteuerberaterkammer hat Ende der vergangenen Woche mit dem beigefügten Schreiben erneut um eine Fristverlängerung bis zum 30. April 2021 gebeten. Wir halten Sie selbstverständlich über den Ausgang informiert.  

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

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