In der Sitzung am 10.06.2022 gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für die verlängerte Abgabefrist bei den Steuererklärungen 2020 bis 2024. Eine gute Nachricht für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater, die zeigt: Der Einsatz auf Bundes- und Landesebene hat sich gelohnt. Der Bundestag erkennt durch die Verabschiedung des Gesetzes offensichtlich, die durch Zusatzarbeiten im Kontext der Corona-Pandemie enorm angestiegene Arbeitsbelastung in den Kanzleien an. Der Berufsstand wird nun mit einer praxistauglichen Regelung endlich entsprechend entlastet. Ein notwendiger Schritt, der wichtige Planungs- und Rechtssicherheit für Berufsstand und Finanzverwaltung schafft.
Neben der verlängerten Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 weitet der Gesetzgeber auch für 2021 die Abgabefrist um sechs Monate bis zum 31. August 2023 aus. Hieran anknüpfend werden ebenfalls die Erklärungsfristen für 2022, 2023 und 2024 verlängert, jedoch mit einer sukzessiven Fristabschmelzung. Die geplante Fristabschmelzung über mehrere Jahre ist dringend nötig, um den aktuellen Bearbeitungsrückstau in den Steuerberaterkanzleien abzubauen.
Zudem stimmte der Bundesrat an diesem Tag einer Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zu, die durch die Grundsteuerreform notwendig wurde. Die Neuregelung ermöglicht es, für die unterschiedlichen Ländermodelle einfach und sachgerecht den Gegenstandswert zu ermitteln. Auch die Abrechnung der Erstellung der Grundsteuererklärungen für das Niedersächsische Flächen-Lage Modell wird endlich rechtssicher ausgestaltet.
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