Laut der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Gründungstätigkeit in Deutschland 2019 nachgelassen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten für Existenzgründer. Wer sich mit einer Idee für ein neues Produkt oder für eine Dienstleistung selbstständig machen möchte, hat im Vorfeld vieles zu bedenken. Es lohnt sich ein Blick auf die Gründerplattform unter www.gruenderplattform.de, die viele wertvolle Hinweise bietet. Bei den konkreten Vorbereitungen für eine Betriebseröffnung und der Beschaffung der dafür notwendigen Finanzmittel kann ein Steuerberater wichtige Unterstützung leisten. Eine frühzeitige Beratung hilft, die Weichen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit richtig zu stellen und sich vor Überraschungen zu schützen. Mit den Zahlen aus der Finanzbuchhaltung kann der Steuerberater nicht nur bei steuerlichen, sondern ganzheitlich auch bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen weiterhelfen.
Rechtsformwahl
Als Gerüst für das zu gründende Unternehmen muss eine Rechtsform her. Diese entscheidet über die persönliche Haftung des Gründers ebenso wie über die zukünftige Steuerbelastung. Bei einer einzelnen Person bietet sich aufgrund geringer Formvorschriften und niedriger Kosten grundsätzlich das Einzelunternehmen an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft, z. B. in Form einer GmbH, zu gründen. Damit begrenzt der Unternehmer sein persönliches finanzielles Risiko. Im Gegenzug sind aber die Gründungskosten höher und es müssen mehr formale Vorschriften beachtet werden. Mehrere Gründer können zwischen den verschiedenen Formen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft wählen. Da ein Rechtsformwechsel später nicht ganz einfach ist, sollten die verschiedenen Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden.
Standortwahl
Bei digitalen Dienstleistungen ist der Ort des Unternehmens eher zweitrangig. Bei anderen Geschäftsmodellen sollte der Existenzgründer die Standortfrage genau prüfen und ggf. eine Marktrecherche durchführen. Sind die passenden Räumlichkeiten gefunden, benötigt der Jungunternehmer Finanzmittel für Mietzahlungen, Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln. Muss er dafür einen Kredit aufnehmen, verlangen mögliche Geldgeber zunächst einen Businessplan, in dem die Unternehmensidee vorgestellt und der Kapitalbedarf genauer erläutert und begründet wird. Bei den dazu erforderlichen Planungsrechnungen und der Aufbereitung der Zahlen können Steuerberater wertvolle Unterstützung leisten und helfen, die Plausibilität der getroffenen Annahmen einzuschätzen.
Unternehmensplanung
Nach der Gründung ist für die Steuerung des Unternehmens der Zugriff auf aktuelle Kennzahlen wichtig. Diese werden zu großen Teilen aus der Finanzbuchhaltung abgeleitet. Eine Erfolgs- und Liquiditätsplanung sorgt dafür, dass sich keine unerwarteten Finanzlücken auftun, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Ein Controlling liefert durch den Vergleich von Ist- und Planzahlungen Hinweise auf Fehlentwicklungen, die Gegenmaßnahmen nötig machen. Dabei ist es bei einem schnellen Unternehmenswachstum genauso wichtig, nicht den Überblick zu verlieren, wie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Steuerberater können dem Gründer mit Planungsrechnungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen wertvolle Unterstützung für eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung bieten.
Steuerliche Fragen
Unternehmer müssen deutlich mehr Steuerarten und -vorschriften beachten als Arbeitnehmer. Einkommensteuer wird von Einzelunternehmern, Freiberuflern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft für deren Gewinn bzw. Gewinnanteil gezahlt. Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften, wie z. B. der GmbHs. Die Gewerbesteuer gilt für alle Gewerbebetriebe, aber nicht für Freiberufler. Des Weiteren unterliegen mit wenigen Ausnahmen alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmers der Umsatzsteuer. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Steuerbeträge müssen durch die Umsatzsteuervoranmeldung monats- oder quartalsweise an das Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug sind aber die auf bezogene Leistungen gezahlten Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehbar. Kleinunternehmer haben optional die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zu berechnen, können dafür dann aber auch die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Zu beachten sind auch zahlreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Der Steuerberater achtet darauf, dass hier nichts übersehen wird.
Existenzgründung durch Nachfolge
Nicht immer muss für eine Existenzgründung ein Unternehmen ganz neu aufgebaut werden. Viele Unternehmer suchen Nachfolger, an die sie ihr Lebenswerk übergeben können. Warum nicht in ein solches Unternehmen mit bestehenden Kunden- und Lieferantenstrukturen einsteigen? Hier kann der Steuerberater dabei helfen, den richtigen Kaufpreis zu ermitteln, die Zahlen des zu erwerbenden Unternehmens auf Plausibilität zu überprüfen und zu berechnen, ob und welche Investitionen sinnvoll sind.
Fazit
Eine Existenzgründung stellt eine einschneidende Entscheidung dar, die gut vorbereitet werden will. Deshalb sollte sie mit aller Sorgfalt und unter Einbeziehung professioneller Beratung getroffen werden. Steuerberater sind kompetente Partner bei der Existenzgründung und begleiten Unternehmer und Unternehmen auch in den Folgejahren. Spezialisten für das Arbeitsgebiet der Existenzgründung sind zu finden in Deutschlands größtem Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Niedersachsen unter www.stbk-niedersachsen.de.
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