Für den Datenschutz begann das neue Jahr positiv, denn der deutsche Gesetzgeber hat eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) beschlossen, die am 18.12.2019 in Kraft getreten ist.
Worin lag die Problematik bei „Steuerberater vs. Auftragsverarbeitung“?
Lange gab es keine klare, und vor allen Dingen keine bundesweit einheitliche Aussage darüber, ob der Steuerberater nun als Auftragnehmer zu sehen sind – oder eben nicht. Kurz gesagt ging es hauptsächlich um die Frage, ob der Steuerberater die Dienstleistung der Lohnabrechnung weisungsfrei (keine Auftragsverarbeitung) oder weisungsgebunden (Auftragsverarbeitung) ausführt.
Was hat sich durch die Gesetzesanpassung in § 11 StBerG verändert?
Durch den § 11 StBerG ist die „Verarbeitung personenbezogener Daten“ neu gefasst worden und dadurch sind folgende, zuvor nicht ganz klare Situationen, gelöst worden.
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