Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
beigefügt erhalten Sie eine offizielle Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer, die sich mit der Frage von Dauerschuldverhältnissen bei Steuerberatungsverträgen im Zusammenhang mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum BGB befasst, die anlässlich unseres Online-Seminars am 27.03.2020 bereits erörtert wurde.
Wie Sie der Mitteilung entnehmen können, hat die Bundessteuerberaterkammer eine differenziertere Auffassung als der DStV. Die Frage ist also rechtlich derzeit offen. Es kommt somit wohl wie immer auf den konkreten Einzelfall an.
Ich möchte nicht versäumen, Sie auf diese in Ihrer Praxis möglicherweise auftretende Problematik hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler
(Präsident)
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