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Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bis 31.8.2023

Das BMWK hat kurzfristig eine Fristverlängerung bis 31.8.2023 gewährt: Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens sind die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31.8.2023 möglich.

Die notwendigen Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (inkl. FAQ-Katalog sowie Zugangslink zur Schlussabrechnung).

 

Erscheinungsdatum:

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