Um kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, trotz Corona-Krise weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden, wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine „Zweite Änderung der 1. Förderrichtlinie“ dazu im Bundesanzeiger veröffentlicht, die am 24. März 2021 in Kraft getreten ist. Für das Bundesprogramm stehen nunmehr im Jahr 2021 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind für Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen.
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
- Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
- Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000,00 € und 3.000,00 € auf 4.000,00 € und 6.000,00 € verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
- Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung an Ausbilder*innen gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
- All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
- Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeiter*innen können pauschal 1.000,00 € erhalten, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
- Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000,00 € verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines/r Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
- Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8.100,00 € gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
- Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500,00 €.
Weitere Einzelheiten zu den geänderten Förderbedingungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet bereits mit Hochdruck an der Umsetzung der Richtlinie und hat trotz der kurzen Vorlaufzeit schon aktuelle Informationen im Internet zur Verfügung gestellt: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Unter diesem Link kann die Ausbildungsprämie auch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Gerne können Sie auch Ihre Mandanten entsprechend unterrichten.
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