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Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021

Bund und Länder haben sich auf folgende für den Berufsstand relevante Punkte geeinigt:

Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 28.03.2021 verlängert (s. Seite 6 des Beschlusses). Davon abweichend werden vier Öffnungsschritte festgelegt:

  1. Öffnungsschritt: Schulen und Friseure sowie weitere ländereigene Öffnungen sind bereits vollzogen
  2. Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte, körpernahe Dienstleistungsbetriebe, Fahr- und Flugschulen öffnen unter bestimmten Bedingungen
  3. Öffnungsschritt: weitere Öffnungen im Einzelhandel, für Museen, Galerien, Zoos etc abhängig von Inzidenzwerten
  4. Öffnungsschritt: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos etc. abhängig von Inzidenzwerten
  5. Öffnungsschritt: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmer*innen möglich abhängig von Inzidenzwerten
  • Es wurden in den jeweiligen Schritten auch Regelungen den Sport betreffend aufgenommen.
  • Weitere Öffnungsschritte für die Bereiche Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden in einem weiteren Treffen am 22. März 2021 diskutiert.
  • Die Arbeitsschutzverordnung betreffend die Regelungen zum Homeoffice wird bis zum 30. April 2021 verlängert.
  • Die Umsatzgrenze in Höhe von 750 Millionen Euro bei der Überbrückungshilfe III entfällt für die von den Schließungsanordnungen betroffenen Unternehmen.

Alle weiteren Punkte zur Impf- und Teststrategie sowie privaten Treffen und weiteren Vorgaben sind dem angefügten Beschlusspapier zu entnehmen.

Heute um 15:00 Uhr findet eine Pressekonferenz mit Ministerpräsident Weil statt, auf der er für Niedersachsen sprechen wird.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

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