Im Mai 2023 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen laut Statistischem Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent angestiegen. Externe Faktoren wie geopolitische Unsicherheiten treffen besonders den Mittelstand hart, interne Faktoren wie mangelnde Digitalisierung und Fachkräftemangel verschärfen die Situation zusätzlich. Viele Unternehmen suchen dabei den Rat von Steuerberaterinnen und Steuerberatern und sind auf deren Kompetenz in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zur Krisenfrüherkennung und Sanierung angewiesen.
Grund genug, eine Orientierungshilfe zu erarbeiten, die von ausgewiesenen Praktikerinnen und Praktikern des BStBK-Arbeitskreises „Steuerberater als Berater in der Krise“ für Berufsangehörige erstellt wurde. Sie bietet einen Überblick über geeignete Maßnahmen zur Krisenfrüherkennung, Sanierung und Stabilisierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) und zu einem förmlichen Insolvenzverfahren. Dargestellt werden auch die Risiken in einem Krisenmandat und die Möglichkeiten der eigenen Haftungsbegrenzung. Die Orientierungshilfe ist auf www.bstbk.de verfügbar.
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