Derzeit wünschen viele Mandanten und auch die Finanzverwaltung keinen verschlüsselten E-Mail-Verkehr. Aus berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen sollten Steuerberater grundsätzlich einen verschlüsselten Nachrichtenaustausch wählen. Hierbei ist zu beachten, dass man zwischen den nachfolgenden Verschlüsselungsarten im E-Mail-Verkehr unterscheiden muss.
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