Das Britische Unterhaus hat am 15. Januar 2019 mit großer Mehrheit gegen das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) verhandelten Austrittsabkommen gestimmt. Sofern die britische Regierung nicht gänzlich von dem Austritt abrückt (der EuGH hatte hierfür im Dezember 2018 eine goldene Brücke gebaut) oder ihn mit Zustimmung der übrigen EU-Mitgliedstaaten verschiebt, wird das Land mit Ablauf des 29. März 2019 die EU mit einem „harten Brexit“ verlassen. Die BStBK nimmt diese Entwicklung zum Anlass, nachfolgend die Konsequenzen des Brexit im Bereich Gesellschafts- und Steuerrecht im Überblick und ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammenzufassen.
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