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Betroffenheit von Steuerberatern durch Russland-Sanktionen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellte Informationen für Unternehmen und Verbände vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine.

Die Bundessteuerberaterkammer hat sich an das BMWK und das BMF mit der Frage gewandt, inwieweit Steuerberater bzw. Steuerberatungsleistungen direkt oder indirekt von Russland-Sanktionen betroffen sein könnten. Eine konkrete Aussage kann leider noch nicht getroffen werden. Die Fragestellungen sollen im Rahmen einer Task Force behandelt werden.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Ihnen diese bekanntgeben.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

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