Seitenbereiche
Inhalt

Besonderes Kirchgeld in „glaubensverschiedenen Ehen“

Der Humanistische Verband Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist seit dem 01.01.2019 als steuererhebende Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt (siehe auch Niedersächsisches Ministerialblatt 5324, Nummer 38, Seite 1193 ff. vom 21.11.2018).

Durch diesen Schritt sind Mitglieder, die bis dahin das sogenannte besondere Kirchgeld für ihren kirchlich gebundenen Partner zahlen mussten, von dieser Pflicht befreit.

 

 

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.