Der Humanistische Verband Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist seit dem 01.01.2019 als steuererhebende Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt (siehe auch Niedersächsisches Ministerialblatt 5324, Nummer 38, Seite 1193 ff. vom 21.11.2018).
Durch diesen Schritt sind Mitglieder, die bis dahin das sogenannte besondere Kirchgeld für ihren kirchlich gebundenen Partner zahlen mussten, von dieser Pflicht befreit.
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