Das Baukindergeld ist ein finanzieller Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehenden, der durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW-Bank mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung gefördert wird.
Steuerberater können über dieses Angebot als Fördermittel- und Subventionsberater als eine gemäß § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG vereinbare Tätigkeit beraten.
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