Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) hat uns um folgende Veröffentlichung gebeten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir anhand einer Vielzahl von Telefonaten in der jüngeren Vergangenheit feststellen mussten, gehen Sie als Steuerberater/Steuerberaterinnen von Zahnärztinnen/Zahnärzten in Niedersachsen davon aus, dass bei den Vergütungssätzen von Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten die im Tarifvertrag von VmF und AAZ festgelegten Beträge gelten. Dies ist aber nicht so.
Obwohl die Zahnärztekammer Niedersachsen namentlich in dem Vergütungstarifvertrag erwähnt wird, ist er in Niedersachsen nicht für jedes Kammermitglied verbindlich. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang somit auch für die Vergütungen der Auszubildenden.
Für Niedersachsen gilt bei der Höhe der Ausbildungsvergütung Zahnmedizinischer Fachangestellter der Beschluss der Kammerversammlung als dafür höchstes Gremium der niedersächsischen Zahnärzteschaft. Somit ist der Beschluss aus dem Jahr 2022, in Kraft getreten zum 01.08.2023, weiterhin gültig.
Dieser legt folgende Ausbildungsvergütungen fest:
1. Ausbildungsjahr 900, -- €
2. Ausbildungsjahr 1.000, -- €
3. Ausbildungsjahr 1.100, -- €
Eine Abweichungen unterhalb dieser Vergütungsvorgaben wäre den Zahnärztinnen/Zahnärzten um max. 20% gestattet. Eine Bezahlung oberhalb der Vorgaben der Kammersammlung unterliegt keiner Beschränkung. Einzig ein jährlicher Anstieg der Vergütung ist von gesetztes wegen zwingend erforderlich.
Wir bitten dies bei Ihrer Beratungstätigkeit Ihrer zahnärztlichen Mandantschaft zu berücksichtigen.
Ihre
Zahnärztekammer Niedersachsen
Erscheinungsdatum: