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Ausbildungsverträge bitte nur noch über „Ausbildungsvertrag online“ erfassen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort wird die Eintragung von Ausbildungsverträgen nur noch mit dem Service „Ausbildungsvertrag online“ vorgenommen werden. Diesen Service finden Sie unter https://www.datev.de/cuonazp/web/9#/willkommen .

Dort haben Ausbilder die Möglichkeit, Ausbildungsverträge sowie den dazugehörigen Antrag auf Eintragung bequem zu erfassen. Die erfassten Daten werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, verschlüsselt und anschließend elektronisch an die Kammer übermittelt.

Die Unterlagen werden als PDF ausgedruckt. Die unterschriebenen Vertragsunterlagen (Ausbildungsvertrag und Antrag auf Eintragung jeweils einfach) übermitteln Sie uns bitte mit den notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail an ausbildung@stbk-niedersachsen.de. Eine Übermittlung über den Postweg ist nicht mehr erforderlich.

Nach erfolgter Überprüfung und Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse werden Eintragungsbestätigungen für Ausbilder*in und Auszubildende*r sowie die Berufsschule versendet.

Für Fragen steht Ihnen Frau Theuner zur Verfügung (E-Mail: Theuner@stbk-niedersachsen.de, Tel.: 0511 28890-12).

Erscheinungsdatum:

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