Aufgrund der Änderungen der beihilferechtlichen Grundlagen wurden die FAQ zum Beihilferecht entsprechend angepasst (siehe rote Markierungen im Dokument). Den Unternehmen wird nun für die Überbrückungshilfe II ein beihilferechtliches Wahlrecht eingeräumt. Dies sollte eine enorme Entlastung bedeuten.
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