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Aktuelles zur Schlussabrechnung Corona-Hilfen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Ihnen in Bezug auf die Überprüfung von Corona-Hilfen folgende Klarstellung weitergeben:
Einzelne Landesrechnungshöfe haben die fehlende Kontrolle bei Corona-Hilfen bemängelt. Hierbei ging es aber um die Soforthilfen und nicht um die Überbrückungshilfen. Bei Letzteren sollte ein solches Szenario gerade durch die Einschaltung der prüfenden Dritten bereits in der Bewilligungsphase vermieden werden. Eine durch den Bundesrechnungshof angeordnete vollumfängliche Prüfung ist nicht bekannt und wurde auch vom Bundeswirtschaftsministerium nicht bestätigt. 

Die prozentuale Stichproben-Überprüfung der Überbrückungshilfen war von Anfang an festgelegt, wobei die Höhe der beantragten und ausgezahlten Gelder keine Rolle spielte. Bei kleinen Beträgen bemüht man sich dem Vernehmen nach darum, die Prüfungen möglichst gering zu halten. Das gemeinsame Ziel lautet, die Schlussabrechnungen mit Augenmaß durchzuführen und den Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren. 
Dennoch sind im Einzelfall gehäufte Prüfungen bei prüfenden Dritten nicht auszuschließen. Auch kann es zu Nachfragen kommen, die als überflüssig anzusehen sein könnten, was allerdings kein allgemeines Problem sein sollte.

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