Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie kurz über folgende Entwicklungen informieren.
Änderungsanträge
- sind für die Überbrückungshilfe II seit dem 24. Februar 2021 möglich und können bis zum 31. Mai 2021gestellt werden;
- für die November-/Dezemberhilfe wurden am 26. Februar 2021 freigeschaltet. Über diese Änderungsanträge können nun auch die höheren Förderbeträge der erweiterten November-und Dezemberhilfe beantragt werden. Änderungsanträge können hier bis zum 20. Juni 2021 gestellt werden. Zu weiteren Einzelheiten hierzu verweisen wir auf die beigefügte Pressemeldung des BMWi.
Abschlagszahlungen
Bei der Überbrückungshilfe III wurde die Summe der höchstmöglichen Abschlagszahlung auf 800.000,00 € angehoben.
Experten-Hotline
Die Beschwerden wurden am 25. Februar 2021 in einer größeren Runde erneut gegenüber dem BMWi vorgetragen. Am 1. März 2021 hatte das BMWi dazu zu einer Telefonkonferenz eingeladen. Im Ergebnis sollen nun Fragen, die bei der Hotline eingehen und nicht sofort beantwortet werden können, gebündelt und strukturiert vom BMWi beantwortet und im FAQ zur Verfügung gestellt werden.
Transparenzregister bei GbR’s
Die Bundessteuerberaterkammer hat beim BMWi darum gebeten, die diesbezüglich gegebene Zusage, dass GbR’s von der Eintragungspflicht in das Transparenzregister in den Hilfsprogrammen freigestellt werden (vgl. unsere Meldung vom 25.01.21), auch im Rahmen des Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe umzusetzen.
Neustarthilfe
Die Frage, ob prüfende Dritte auch Anträge auf Neustarthilfe stellen können, wurde geklärt. Für Steuerberater soll die Möglichkeit noch im März 2021 eröffnet werden.
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