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16 Länder – 1 Antragsportal: Steuerberaterkammer Niedersachsen startet mit Digital-Angebot

Bundesweit einheitliches Antragsportal von 20 Steuerberaterkammern sorgt für mehr Effizienz und schnellere Prozesse

Die Steuerberaterkammer Niedersachsen ist Teil eines bundesweiten Novums: 20 Steuerberaterkammern aus allen Bundesländern haben erstmals ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und damit einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation mit den Kammern geschaffen. Das gemeinsame Internetangebot startet gleichzeitig in allen 16 Ländern und steht damit den knapp 8400 Steuerberatern in Niedersachsen ebenso zur Verfügung wie deren Beschäftigten. Mit dem Portal setzen die Kammern den Leistungskatalog nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig um.

Kammerpräsident Fritz Güntzler: „Wir sind stolz darauf, dass uns dieser wichtige Schritt in Richtung Digitalisierung gemeinsam gelungen ist. Mit dem neuen Portal machen wir notwendige Anträge sowohl den Nutzerinnen und Nutzern als auch den Mitarbeitenden in den Kammern einfacher.“ Dies sei zudem, so Güntzler, ein gutes Beispiel für andere selbstverwaltete Freie Berufe und deren Organisationen in Deutschland. 

Die Steuerberaterkammer Niedersachsen ist als eine von sechs Kammern aktiv an der Entwicklung dieses Projekts beteiligt. Federführend agieren hier die beiden bayrischen Steuerberaterkammern in Nürnberg und München.

Das Antragsportal, das kammer- und länderübergreifend in den vergangenen Monaten geplant und umgesetzt wurde, bietet fortan zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen auf digitaler Ebene für die mehr als 100.000 Steuerberater in Deutschland sowie für angehende Steuerberater und sonstige Beschäftigte der Branche. „Unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern erleichtern wir damit in erster Linie die Kommunikation und den Zugang zu unserem Berufsstand und machen notwendige Anträge für alle Beteiligten einfacher“, so Güntzler. Diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen können künftig direkt über das Portal abgewickelt werden, was zu signifikanten Effizienzgewinnen führt. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal wird darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar sein.

Die größte Herausforderung vor der eigentlichen Umsetzung waren die zahlreichen regionalen Unterschiede in den verschiedenen Antragsformularen. Die Kammern haben sich zunächst in einem komplexen Verfahren auf gemeinsame Grundlagen geeinigt. Nur so konnte es gelingen, ein Portal zu schaffen, das deutschlandweit einheitliche Daten aufnimmt und an die Kammern weiterleitet. Die Umsetzung weiterer automatisierter Verwaltungsverfahren sei bereits in Arbeit, sagt Güntzler. 

Unterstützt wurden die Kammern bei der Planung und Umsetzung des Portals vom Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, mgm technology partners und der DATEV. 


Zum Antragsportal: stbk-antragsportal.de

 

Erscheinungsdatum:

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