Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen FAQ des BMWI: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html
Unter folgendem Link finden Sie einen laufend aktualisierten FAQ-Katalog und Checklisten der Bundessteuerberaterkammer: https://www.bstbk.de/de/infothek
Zudem gibt es einen Leitfaden für die Antragstellung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Publikationen/leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Umfangreiche Informationen zu den Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie auch auf der Website www.bmwi.bund.de sowie im Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus (PDF, Stand: 09.09.2020).
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