Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Die erforderlichen Änderungen der entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise werden initiiert und schnellstmöglich umgesetzt.
Vor dem Hintergrund der technischen Probleme beim Registrierungsprozess sowie der diversen Unsicherheiten und Abgrenzungsfragen, die nur sukzessive im FAQ-Katalog des Bundeswirtschaftsministerium geklärt werden, soll die Fristverlängerung den Berufsstand entlasten und damit zum Erfolg des Programms beitragen.
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