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Überbrückungshilfe (Phase 1): Hinweis zur Bearbeitung

Aufgrund eines Hinweises der NBank möchten wir Ihnen mitteilen, dass alle Anträge auf Überbrückungshilfe 1, die fristgemäß eingereicht worden sind, bearbeitet werden. Diese Anträge werden – unabhängig vom Fristablauf – weiter bearbeitet und entweder formell abgelehnt (wenn kein Anspruch besteht) oder bewilligt und ausgezahlt. Solange Sie also keine Rückmeldung erhalten, ist der Antrag in Bearbeitung.

Erscheinungsdatum:

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