Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei erhalten Sie das Term Sheet für die Überbrückungshilfe III nebst Anlage sowie einen Überblick zur Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III. Die Überbrückungshilfe III kann ähnlich der Überbrückungshilfe I und II unter Einbezug einer/-es Steuerberaterin/-ers beantragt werden.
Die Antragstellung soll über das gleiche Portal wie die Überbrückungshilfe I und II erfolgen und im Laufe des Februars 2021 möglich sein. Das BMWi wird hierzu eigens einen FAQ-Katalog zur Verfügung stellen, der Anfang Februar veröffentlicht werden soll. Sobald weitere Einzelheiten hierzu feststehen und uns bekannt sind, werden wir Sie informieren.
Anlagen:
Erscheinungsdatum: