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Informationen zum Vollmachtsformular
Vollmachtsformular für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank der "Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt)"
Die Verwendung dieses Vollmachtsformulars für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank der "Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt)" ist zwingend, auch wenn der Steuerverwaltung für Bestandsmandanten bereits eine anderweitige Vollmacht vorliegt.
Erläuterungsbogen für den Vollmachtgeber - Hinweise der Finanzverwaltung
Die von Ihnen auf dem beiliegenden Formular erteilte Vollmacht umfasst auch die Berechtigung zur elektronischen Abfrage steuerlicher Daten, die die Finanzverwaltung in Ihrem Steuerfall zum Datenabruf bereitgestellt hat, wenn Sie dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben. Eine Berechtigung zum Datenabruf ist aber erforderlich, wenn Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Fall die Möglichkeit der "vorausgefüllten Steuererklärung" nutzen soll.
Die Daten der Vollmacht werden vom Bevollmächtigten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Vollmachtsdaten und etwaige Änderungen dieser Daten können von der Finanzbehörde erst dann berücksichtigt werden, wenn sie technisch zutreffend übermittelt und in den entsprechenden Programmen erfasst und freigegeben wurden.
Sie können der Abrufberechtigung Ihres Bevollmächtigten gegenüber der Finanzverwaltung jederzeit widersprechen.
Die Vollmacht wirkt im Verhältnis zur Finanzverwaltung ab dem 18.04.2017 in vollem Umfang.
Wird die Vollmacht als Grundlage für die Berechtigung zum automatisierten Abruf von Daten in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen verwendet, sind die Abrufe nach den allgemein geltenden Grundsätzen gemäß §§ 6, 7 der Steuerdaten-Abrufverordnung von der Finanzverwaltung aufzuzeichnen.