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Aktuelles zum BStBK-Eigenbetrieb der VDB

Zum 1. Juli 2020 übernimmt die BStBK die Vollmachtsdatenbank in den Eigenbetrieb. Die DATEV eG fungiert künftig nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer. Alle VDB-Nutzer, die sich über einen Berufsregistereintrag einer Steuerberaterkammer für die Vollmachtsdatenbank registriert haben, müssen die vier untenstehenden Dokumente berücksichtigen. Es ist ein neuer Vertrag zwischen Bundessteuerberaterkammer und dem Nutzer ab 01.07.2020 notwendig. Die Preise für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank bleiben unverändert bestehen. Die folgenden Dokumente sind zu beachten:

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