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Ausländische Dienstleister
Informationen für ausländische Dienstleister mit der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach § 3a StBerG
(Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen)
Hinweis: Die Zuständigkeit der Steuerberaterkammer Niedersachsen für Dienstleister aus Großbritannien ist aufgrund des "Brexit" zum 31.12.2020 erloschen. Es können daher keine Anträge auf vorübergehende Eintragung ins Berufsregister bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen gestellt werden.