Seitenbereiche
Inhalt

Zuständigkeiten

Zuständige Behörde für alle Fragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verleihung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist die für die berufliche Niederlassung des Bewerbers zuständige Steuerberaterkammer.

An sie sind alle Anträge zu richten und sie entscheidet (im Einvernehmen mit der für die Landwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde) auch über die Befreiung von der Prüfung.

Bei ihr ist der Sachkunde-Ausschuss gebildet, vor dem Bewerber ihre besondere Sachkunde in Form einer mündlichen Prüfung nachweisen können.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.