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Wie lange kann gefördert werden?
Die Förderung als Stipendiatin oder Stipendiat läuft über drei Jahre hinweg (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Das Aufnahmejahr gilt immer – unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin – als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Falls Maßnahmen über die Förderdauer hinausreichen, so kann die Maßnahme nur anteilig für den Teil gefördert werden, der in die Förderdauer fällt. Dies trifft auch dann zu, wenn die Gesamtkosten für die Weiterbildung während des Förderzeitraums fällig werden.
Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:
- Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme der Stipendiatin oder des Stipendiaten in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme),
- der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt und
- die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde konkret (genaue Bezeichnung des Lehrgangs und des Anbieters) im Aufnahmeantrag genannt.
Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in die Begabtenförderung förderfähig.