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Wie hoch ist der Förderbetrag?
Im Weiterbildungsstipendium steigt zum 1. Januar 2023 der Förderhöchstbetrag von 8.100 € auf 8.700 €. Der neue Höchstbetrag gilt für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ab dem 1. Januar 2023 neu aufgenommen werden oder sich zu diesem Zeitpunkt noch im Programm befinden.
Die Förderung pro Stipendiat sollte idealerweise innerhalb eines Kalenderjahres 2.900 € nicht übersteigen. Die Höchstförderung von 8.700 € darf in drei Förderjahren nicht überschritten werden. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.700 €.
Falls Maßnahmen über die Förderdauer hinausreichen, so kann die Maßnahme nur anteilig für den Teil gefördert werden, der in die Förderdauer fällt. Dies trifft auch dann zu, wenn die Gesamtkosten für die Weiterbildung während des Förderzeitraums fällig werden.