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Wer kann sich bewerben?
Sie können sich für das Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben, wenn Sie
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen haben,
- weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in sind,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind*
*Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszelten wie z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt. Wenn Sie bereits 28 Jahre oder älter sind, können Sie ausnahmslos nicht mehr aufgenommen werden.
Mit einer der drei folgenden Optionen weisen Sie Ihre Qualifikation nach:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen.
- Sie weisen Ihre besondere Eignung durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach. Dieser muss an die Steuerberaterkammer Niedersachsen adressiert sein und sollte Ihre besondere berufliche Leistungsfähigkeit mit konkreten Beispielen belegen.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.