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Bewerbungsfristen und Aufnahmetermine
Jeweils zum 01. Januar eines Jahres nehmen wir neue Stipendiatinnen und Stipendiaten auf.
Hierbei gilt folgende Bewerbungsfrist: 30. September des Vorjahres (Eingang des unterschriebenen Antrags zzgl. Unterlagen bei der Kammer)
- Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen, die schon vor dem Aufnahmezeitpunkt ins Stipendienprogramm beginnen, i.d.R. nur dann anteilig gefördert werden können, wenn der Aufnahmeantrag bereits vor Beginn der Maßnahme bei der Kammer eingeht, die Maßnahme noch mindestens sechs Monate nach Aufnahme der Stipendiatin oder des Stipendiaten in die Begabtenförderung läuft, und diese Maßnahme konkret (genaue Bezeichnung des Lehrgangs und des Anbieters) im Aufnahmeantrag genannt wird.