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Alternative Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Hierunter fällt beispielsweise die Steuerfachwirtprüfung. Das Aufstiegs-BAföG setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen: Sie beinhalten unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zum 1. August 2022 wurde das Aufstiegs-BAföG noch einmal verbessert.

Mehr Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend. Das Programm richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur, sondern durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.

Mehr Informationen unter www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

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