Inhalt
Ablauf der Bewerbung
Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer Bewerberin oder eines Bewerbers eingetragen war. Wenn Ihre Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingetragen war, sind wir Ihre Ansprechpartnerin und Sie können sich bei uns für die Aufnahme bewerben.
Frau Hollmann-Schoppe
Telefon: +49 511 28890-60
E-Mail: hollmann-schoppe@stbk-niedersachsen.de
Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen, um Sie als Interessent/-in zur erfassen. Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben an Frau Hollmann-Schoppe:
- Name, Vorname(n)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
- Ausbildungsberuf
- Prüfungsergebnis (in Punkten, z.B. "91 Punkte")
- Prüfungsdatum
Und so geht es weiter:
Nachdem wir Ihre Daten erfasst haben, erhalten Sie aus der internetbasierten Bewerber- und Stipendiatenverwaltung (IBS) eine Einladungs-E-Mail mit Login-Daten. Bitte loggen Sie sich in IBS ein und vervollständigen Sie dort Ihre Angaben. Anschließend müssen Sie das Antragsformular für die Aufnahme in das Stipendienprogramm ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Steuerberaterkammer Niedersachsen senden.
Der unterschriebene Antrag zzgl. Unterlagen müssen vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist postalisch bei der Kammer eingegangen sein, um Sie als Bewerber/-in berücksichtigen zu können. Ausschlaggebend ist das Datum des Posteingangs.
Adresse:
Steuerberaterkammer Niedersachsen KdöR
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Auswahlverfahren:
Gibt es mehr Bewerbungen als Stipendienplätze, erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Auswahlverfahren. Dabei werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei der Kammer eingegangen sind. Im Auswahlverfahren werden der Notendurchschnitt, die zu fördernde Maßnahme, ggf. der Schulabschluss vor Beginn der Ausbildung und ein ggf. vorhandener Migrationshintergrund berücksichtigt.
Im Anschluss an das Auswahlverfahren erhalten die Bewerberinnen und Bewerber den Bescheid über die Aufnahme oder Ablehnung.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.