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Informationen für Anbieter einer (Gruppen-) Umschulungsmaßnahme

Die Umschulungsmaßnahme muss ca. 3 Monate vor dem geplanten Beginn bei der Steuerberaterkammer angemeldet worden sein. Hierfür kann das unten zur Verfügung gestellte Formular genutzt werden. In diesem sind die ebenfalls weiteren einzureichenden Nachweise/ Unterlagen aufgezählt.

Die Unterlagen aller an der Umschulung teilnehmenden Personen (weiter oben unter Punkt 2 aufgelistet) muss vor Beginn der Umschulung bei der Steuerberaterkammer eingereicht werden.

Wesentliche Änderungen der Umschulungsmaßnahme müssen uns unverzüglich gemeldet werden (Änderungen des Ablaufs, Ausscheiden von Umschülern, Wechsel des Praktikumsbetriebes, etc.)

Sofern ein Praktikumsvertrag einer umzuschulenden Person zum Start der Umschulungsmaßnahme noch nicht vorliegen sollte, ist diese spätestens einen Monat vor der Abschlussprüfung, zu welcher der/die Umschüler/in vorgemerkt ist, nachzureichen.

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