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Gebühren
Für die Eintragung sowie die Teilnahme des/der Umschülers/in an der Zwischenprüfung und an der Abschlussprüfung entstehen gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 4 Nr. 2a, 2b und 2c Gebühren in Höhe von insgesamt 325 Euro für Nichtmitglieder. Bei vorzeitiger Beendigung der Umschulungsmaßnahme erfolgt ggfls. die Erstattung der Gebühren für Zwischen- und/oder Abschlussprüfung, sofern an diesen keine Teilnahme erfolgte.