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Überbetriebliche Umschulung (Gruppenumschulung)

Der/die Umschüler/in schließt einen Vertrag über eine berufliche Weiterbildung mit einem Träger seiner/ihrer Wahl. Der theoretische Unterricht wird durch den Umschulungsträger (in dessen Räumlichkeiten) bzw. deren/dessen Dozenten vermittelt. Der/die Umschüler/in muss sich parallel hierzu einen Praktikumsbetrieb suchen; der Praktikumszeitraum beträgt bei einer zweijähren Umschulung ein Jahr. Die Planung des Ablaufs von Unterrichtstagen und Praktikumszeiten obliegt dem Träger. (Der Ablaufplan wurde von der Steuerberaterkammer vorab geprüft und vor Beginn der Umschulung freigegeben.)

Einzureichende Unterlagen (Einreichung erfolgt durch den Träger):

  • Vertrag über eine berufliche Weiterbildung (Umschulung)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über vorausgegangene Erstausbildung (entbehrlich bei Vorliegen eines Bildungsgutscheins)
  • Arbeitszeugnisse
  • Praktikumsvertrag (für Praktikum im Rahmen der Umschulung)
  • Bildungsgutschein (sofern vorhanden)
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