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Antrag auf verbindliche Auskunft
Kann ich zur Steuerfachwirtprüfung zugelassen werden?
Auf Antrag erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 80,00 € fällig (§ 4 Abs. 3 Gebührenordnung StBK Nds).
Bitte beantragen Sie die verbindliche Auskunft per E-Mail über den entsprechenden Sachbearbeiter mit folgendem Formular:
Kontoverbindung
Für die Bearbeitung des Antrages auf verbindliche Auskunft ist es erforderlich, dass die Gebühr in Höhe von 80,00 € unter Angabe des Verwendungszwecks „FW-vA, Name, Vorname“ auf eines der unten aufgeführten Konten überwiesen worden ist.
Konten:
Commerzbank AG
IBAN: DE32250800200111043300
BIC: DRESDEFF250
Sparkasse Hannover
IBAN: DE83250501800000210552
BIC: SPKHDE2H