Inhalt
Fördermöglichkeiten
Förderung durch die Arbeitsagentur/das Jobcenter
Sprachkurse
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Deutschkurs zu besuchen. Je nach Vorkenntnissen kommt entweder ein Integrationskurs oder ein Berufssprachkurs in Frage. Das örtliche Jobcenter berät hierzu. Dort kann gemeinsam ein passender Kurs gesucht und eine Berechtigung zur Teilnahme ausgestellt werden. Grundsätzlich ist der Kurs kostenlos.
In Niedersachsen gibt es als besondere Form der Berufsbildenden Schule die zweijährige Berufseinstiegsschule (BES). Das zweite Jahr kann auch als Sprachförderklasse in Teilzeitform eingerichtet werden; die Entscheidung darüber liegt bei der Berufsbildenden Schule. Die betreffenden BES-Schülerinnen und -Schüler können – ggf. auch ohne den Besuch der ersten Klasse BES – direkt in die BES/Klasse II einsteigen und diesen Schulbesuch mit einer Einstiegsqualifizierung (s.u.) kombinieren. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass ein Anteil von insgesamt mindestens 70% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im EQ-Betrieb verbracht werden muss.
Einstiegsqualifizierung (EQ) im Betrieb
Vor Beginn der regulären Ausbildung kann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) von mindestens 6 und maximal 12 Monaten als von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gefördertes Praktikum absolviert werden. Eine solche Einstiegsqualifizierung kann durch die „Assistierte Ausbildung (AsA)“ (s.u.) flankiert werden. Bei Ausbildungsbeginn 01.08.2023 muss eine EQ spätestens im Januar 2023 beginnen.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Wenn der/die betreffende Auszubildende förderbedürftig ist, kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter ihn/sie durch die „Assistierte Ausbildung (AsA)“ unterstützen, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Beispielsweise kann Stützunterricht zum Abbau von Bildungs- oder auch Sprachdefiziten erteilt werden. Die Sprachkenntnisse könnten somit während der Ausbildung weiterhin verbessert werden.