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Verkürzung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Eine Ausbildungsverkürzung gem. § 8 Abs. 1 BBiG ist möglich, wenn der berufsspezifische Unterricht mit den Lernfeldern Allgemeine Wirtschaftslehre, Spezielle Betriebslehre sowie Rechnungswesen/Controlling jeweils mit mind. der Note 2,0 absolviert wurde. Diese Regelung ermöglicht es sehr guten Auszubildenden - egal mit welcher Vorbildung - die Abschlussprüfung nach zweieinhalb Jahren abzulegen.
Das Formular für den Verkürzungsantrag ist bei unserer Kammer anzufordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Theuner, theuner@stbk-niedersachsen.de.