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Prüfungstermine

Termine Zwischenprüfung der Steuerfachangestellten

11. März 2025*
10. März 2026
9. März 2027
7. März 2028

*Die Zwischenprüfung Frühjahr 2025 wird am Dienstag, den 11. März 2025, stattfinden. Es sollen teilnehmen:

  • Auszubildende, die an der Sommerprüfung 2025 teilnehmen möchten und noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben,
  • Auszubildende, die zur Winterprüfung 2025/2026 teilnehmen möchten und noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben,
  • Auszubildende, die zur Sommerprüfung 2026 und
  • Auszubildende, die zur Winterprüfung 2026/2027 anstehen.

Die Kammergeschäftsstelle wird allen Auszubildenden den Prüfungsbeginn und Prüfungsort mit besonderer schriftlicher Ladung rechtzeitig mitteilen.

Termine Abschlussprüfung der Steuerfachangestellten

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfungen findet wie folgt statt:

26./27. November 2024
28./29. April 2025
17./18. November 2025
21./22. April 2026
24./25. November 2026

Die Kammergeschäftsstelle wird allen Auszubildenden den Prüfungsbeginn und Prüfungsort mit besonderer schriftlicher Ladung rechtzeitig mitteilen. Die Ladungen werden nebst dem Anmeldeformular postalisch an den Ausbildenden circa vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin übersandt. 

Das beigefügte Anmeldeformular muss vom Ausbildenden ausgefüllt und unterschrieben inklusive einem (aktuellen) Lebenslauf des Auszubildenden, der Bescheinigung über die Teilnahme an einer Zwischenprüfung sowie dem letzten (aktuellsten) Berufsschulzeugnis per E-Mail (vorzugsweise als PDF-Dokument) an wenzel@stbk-niedersachsen.de übersandt werden. Die Ladung selbst ist der/dem Auszubildenden auszuhändigen und von diesem/dieser zur schriftlichen Prüfung mitzuführen. 

Das Ausbildungsnachweisheft ist (sofern elektronisch geführt ausgedruckt) – unterschrieben vom Ausbildenden und dem/der Auszubildenden – zur mündlichen Prüfung mitzuführen und dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Dieses muss bzw. soll nicht mit Anmeldung eingereicht werden.

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