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Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Seit dem 1. April 2012 haben Sie die Möglichkeit, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zu einem Ausbildungsberuf in Deutschland überprüfen zu lassen. Sollten Sie eine Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Referenzberuf „Steuerfachangestellte/r“ wünschen, sind Sie hier richtig.

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