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Zwischenprüfung und Abschlussprüfung 🎓

An der Abschlussprüfung können Auszubildende teilnehmen, wenn sie die Zwischenprüfung gemeistert haben. Folgende Bereiche sind Gegenstand der Zwischen- und in der Abschlussprüfung:

Zwischenprüfung Abschlussprüfung
  • Arbeitsabläufe organisieren
  • Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten
  • Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten
  • Mandantenberatung mitgestalten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

 

Die Abschlussprüfung teilt sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil:

Abschlussprüfung Gewichtung
  • Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten
35 % (Sperrfach)
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten
30 %
  • Mandantenberatung mitgestalten
25 % (mündlicher Teil der Prüfung)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %

 

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