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Fortbildung und Weiterbildung

Aufstiegsmöglichkeiten für Steuerfachangestellte

Kein anderes Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht. Beruflichen Erfolg in den steuerberatenden Berufen hat daher nur, wer sein Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt. Aus diesem Grund gibt es für Steuerfachangestellte bereits zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten und weitere sind in Planung. Sogar bis zum/zur Steuerberater/in kannst du aufsteigen.

Fortbildungsmöglichkeiten Übersicht

Deine Fortbildungsmöglichkeiten

Fortbildung zum Fachassistenten bzw. zur Fachassistentin

Nach abgeschlossener Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie einem Jahr Berufserfahrung (beim FARC sind es zwei) kannst du eine Fachassistenten-Fortbildungsprüfung ablegen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin

Nach drei Jahren Berufstätigkeit können sich Steuerfachangestellte bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen: 

Steuerfachwirte übernehmen qualifiziertere und noch verantwortungsvollere Tätigkeiten in den Kanzleien. Die erfolgreiche Steuerfachwirtprüfung ist außerdem der erste Schritt zur Steuerberaterprüfung. So kannst du bereits nach sechs Jahren im Beruf zu der sehr anspruchsvollen Prüfung zugelassen werden. 

Steuerberater oder Steuerberaterin werden

Als Steuerberater/in kannst du mit deiner eigenen Kanzlei eigenverantwortlich Mandanten beraten. Hierfür musst du die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung absolvieren. Für die Zulassung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Du hast ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen und kannst zwei bzw. drei Jahre Praxiserfahrungen in einer Steuerberaterkanzlei vorweisen. Beträgt die Regel­studienzeit des Studien­gangs mindestens vier Jahre (8 Semester), ist eine zwei­jährige Praxistätigkeit nachzuweisen. Bei einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern musst du eine drei­jährige Tätigkeit nachweisen.

    oder

  • Du hast nach dem Abschluss als Steuerfachwirt/in weitere drei Jahre in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet. 

    oder

  • Nach abgeschlossener Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten kannst du acht Jahre Berufspraxis vorweisen. 

Der neue Hochschul- und Studienführer „Berufswunsch Steuerberater*in“ gibt einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und Wege bis hin zum Berufsziel Steuerberater*in. Der Hochschul- und Studienführer wird ausschließlich online veröffentlicht und in Zukunft einmal jährlich aktualisiert.

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)

Das Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten zu entdecken.

Hier gibt es weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium

Weiterbildung von Hochschulabsolventen in Hannover

Die Qualifizierungsmaßnahme ist für Personen möglich, die nach einem abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studium als Steuerberateranwärter in den Praxen beschäftigt sind. Diese verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, aber haben keine vertieften Kenntnisnisse im Steuerrecht.

Um diesen Studienabgängern einen qualifizierten und schnelleren Einstieg in die tägliche Praxis des steuerberatenden Beruf zu ermöglichen, wurde mit dem Verein „Ich will verstehen!“ speziell für diesen Personenkreis eine Weiterbildungsmaßnahme entwickelt, der es den Studienabgängern ermöglicht, innerhalb eines Jahres die Prüfung zum Steuerfachangestellten als Externe abzulegen. Ein Berufsausbildungsvertrag ist dabei nicht abzuschließen. Zugleich kann diese Zeit als berufspraktische Zeit zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung anerkannt werden.

Mehr Infos unter: https://weiterbildung-von-hochschulabsolventen.de

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