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Fachassistent Lohn und Gehalt

Fachassistent/in Lohn und Gehalt (FALG)

„Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ ist ein Berufstitel im Bereich des Lohnwesens, der bereits seit dem Jahr 2014 bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Mit der wachsenden Komplexität der Entgeltabrechnungen ist die Mandantschaft in den vergangenen Jahren zunehmend an einer Beratung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht interessiert. Insbesondere suchen sie häufig Unterstützung bei Lohn- und Gehaltsfragen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die u. a. Lohn- und Gehaltsabrechnungen bearbeiten. Für Mitarbeiter bietet die Fortbildung so eine attraktive Aufstiegschance.

Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherung und in den Prozesse der Entgeltabrechnung. Die Fortbildung zum FALG kann bereits ein Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Steuerfachangestelltenausbildung begonnen werden. Alle Fortbildungsinteressierten mit einer kaufmännischen Ausbildung müssen eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens und davon mindestens zwei Jahre in einer Steuerberatungskanzlei nachweisen, die überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert wurden.

Welches sind die Tätigkeitsschwerpunkte des FALG?

Die Schwerpunkte der Fortbildung liegen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherung und in den Prozessen der Entgeltabrechnung. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Aufgabenbereiche:

  • steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgänge für die Beschäftigten der Mandantschaft ermitteln und umsetzen,
  • Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten der Mandantschaft erstellen und verarbeiten,
  • mit Ansprechpersonen der Rentenversicherungsträger und Finanzämter situations- und zielorientiert kommunizieren,
  • bei der gestaltenden Beratung der Mandantschaft im Zuge der Entgeltabrechnung mitwirken und
  • Mandantschaft im Rahmen von externen Prüfungen insbesondere durch Rentenversicherungsträger und Finanzämter unterstützen.

Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FALG teilzunehmen?

Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer.

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes. Diese Berufserfahrung ist notwendig, um die Prüfung zum FALG zu bestehen. Die Praxiszeit muss überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert werden.

  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens vier Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens sechs Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung..

Was beinhaltet die Prüfung?

Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ auf folgende Prüfungsgebiete:

  • Steuerrecht (Grundlagen, Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen, Durchführung des Lohnsteuerabzugs, Anrufungsauskunft gem. § 42e EstG, Lohnsteuer-Außenprüfung gem. § 42f EstG, Lohnsteuer-Nachschau gem. § 42g EstG)

  • Sozialversicherung (Grundlagen, Meldepflichten, Statusfeststellungsverfahren, Umlageverfahren nach dem Aufwandsentschädigungsgleichgesetz (AAG), Insolvenzgeldumlage)

  • Prozesse der Entgeltabrechnung (geldwerte Vorteile/Sachbezüge, Nutzung von Dienstfahrzeugen, Personalrabatte, Sonstige Sachbezüge, Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse, Vermögensbildung/ -beteiligung, Mehrfachbeschäftigte, Besondere Personengruppen, Teilmonatsberechnung, Korrekturen für Vormonate bzw. Vorjahre, Besonderheiten des Lohnsteuerabzugs, Geringfügung Entlohnte Beschäftigung, Einmal- und Sonderzahlungen und Mehrjährige Zuwendungen, Kurzarbeitergeld, Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz, Reisekosten, Anspruch und Berechnung der Entgeltfortzahlung, Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld)

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist die Klausur mit einer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:

a) Steuerrecht, ca. 33 % der zu erreichenden Punkte

b) Sozialversicherung, ca. 33 % der zu erreichenden Punkte

c) Prozesse der Entgeltabrechnung ca. 34 % der zu erreichenden Punkte

Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

Ihre Ansprechpartnerin

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Frau Stamatiadou
Telefon: +49 (0) 511/28890-20
E-Mail: stamatiadou@stbk-niedersachsen.de

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