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Antrag auf verbindliche Auskunft
Kann ich zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden?
Auf Antrag erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig (§ 4 Abs. 12 Gebührenordnung StBK Nds).
Bitte beantragen Sie die verbindliche Auskunft per E-Mail über den entsprechenden Sachbearbeiter mit folgendem Formular:
Kontoverbindung
Für die Bearbeitung des Antrages auf verbindliche Auskunft ist es erforderlich, dass die Gebühr in Höhe von 50,00 € unter Angabe des Verwendungszwecks „FALF-vA, Name, Vorname“ auf eines der unten aufgeführten Konten überwiesen worden ist.
Commerzbank AG
IBAN: DE32250800200111043300
BIC: DRESDEFF250
Sparkasse Hannover
IBAN: DE83250501800000210552
BIC: SPKHDE2H